Zur besseren Lesbarkeit werden im Folgenden Ausstellerinnen und Aussteller, deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie und Erfüllungsgehilfen “Aussteller” genannt.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Messe erfolgt über die Website bis zum angegebenen Termin. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Ausstellerbedingungen und Hinweise an.
Auswahl der Aussteller
Die HNU behält sich aufgrund der begrenzten Raumkapazität vor, eine Auswahl der Aussteller zu treffen. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Eine Zu- oder Absage erhält der Aussteller bis spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist.
Standzuteilung
Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die HNU. Besondere Wünsche des Ausstellers müssen bis spätestens 2 Wochen nach Zugang der Zusage erfolgen und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche. Darüber hinaus ist die HNU berechtigt, eine Änderung der Lage eines Standes unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Ausstellers vorzunehmen.
Logo
Bei Zusage fordert die HNU beim Aussteller ein Logo zur Veröffentlichung zum Zweck der Bewerbung der Veranstaltung in Print- und Onlinemedien an. Durch den Versand an die HNU erhält diese das einfache, auf diesen Zweck beschränkte Nutzungsrecht.
Messezeitraum
Der Messezeitraum ist von 9.00-17.00 Uhr. Der Stand hat innerhalb des angegebenen Messezeitraums durchgehend von kompetentem Personal besetzt zu sein. Kein Stand darf vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ganz oder auch nur teilweise abgebaut oder geräumt werden.
Ausstellungsfläche
Es gibt kleine Messestandflächen mit einer Breite von 1,5m und einer Tiefe von 2m sowie große Messestandflächen mit einer Breite von 4m und einer Tiefe von 2m. Die Standflächen werden von der HNU auf dem Boden gekennzeichnet und mit den Ausstellernamen beschriftet. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist nicht zulässig. Max. Höhe 3,45m.
Sicherheit
Es gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten, inbesondere die Bestimmungen für Brand- und Unfallverhütung und die Sicherheitsbestimmungen der HNU. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Der Nachweis ist bei Nachfrage vorzulegen. Die Aussteller werden vorab über die an der HNU geltenden Sicherheitsbestimmungen informiert.
Während des Auf- und Abbaus hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass von den Arbeiten keine Gefahr für Dritte ausgeht (z. B. durch herabfallende Materialien).
Es ist darauf zu achten, dass die Flucht- und Rettungswege in ihrer vollen Breite während der kompletten Auf- und Abbau-, sowie Ausstellungszeit frei gehalten werden.
Zur Abstimmung der Arbeiten zwischen der HNU und dem Aussteller wird von Seiten der HNU ein Koordinator/eine Koordinatorin bestellt. Zur Abwehr besonderer Gefahren hat dieser Koordinator/diese Koordinatorin Weisungsbefugnis gegenüber den am Einsatzort tätigen Personen.
Haftung
Die HNU übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen, der Standausrüstung sowie eventuellen Folgeschäden, es sei denn die HNU hat sie wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Aussteller haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden an der ihm zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche sowie der gesamten weiteren von ihm mitbenutzten und angemieteten Flächen und Gegenständen am Veranstaltungsort bei Aufbau/Anlieferung, Durchführung und Abbau.
Bewachung
Die allgemeine Hausüberwachung durch den Sicherheitsdienst übernimmt die HNU, jedoch ohne Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung der angemieteten Standfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
Brand- & Unfallschutz/Lebensmittelhygiene
Der Aussteller ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen für Brand- und Unfallverhütung und die Sicherheitsbestimmungen der HNU. Alle Aufbauten müssen schwer entflammbar sein. Der Nachweis ist bei Nachfrage vorzulegen.
Die Lagerung von großen Paketen, Paletten oder Füllmaterial am Messestand kann aus Brandschutzgründen nicht erlaubt werden.
Die Zubereitung und Verteilung von offenen Lebensmitteln ist untersagt.
Verhalten im Brandfall
Verhalten im Amokfall
Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen der HNU werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Im Anmeldeprozess zur Veranstaltung sowie Vorort wird hierauf hingewiesen. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf der Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen der HNU. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.
Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume gehen wir vom Vorliegen einer Einwilligung des Ausstellers zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der HNU aus. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.
Sollte der Aussteller nicht mit der Aufnahme und/oder der Veröffentlichung seiner Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung direkt bei der Veranstaltung an den Fotografen oder direkt an die HNU.
Elektrische Geräte/Strom
Sofern Sie einen Stromanschluss für Ihren Messestand bestellt haben, liegt an Ihrem Stand eine Steckdose mit 230 Volt und 3.680 Watt.
Anschlüsse und Geräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und können widrigenfalls auf Kosten des Ausstellers von der Veranstaltung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Elektrische Geräte, die nicht im üblichen Messebetrieb verwendet werden, bedürfen einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung. Die HNU haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Stromversorgung, soweit sie nicht auf ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Der Einsatz von akustischen Geräten kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geregelten Veranstaltungsablaufs eingeschränkt oder untersagt werden.
Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der durch den Aussteller eingebrachten Materialien hat über den Aussteller zu erfolgen. Andernfalls kann die Entsorgung dem Aussteller gesondert in Rechnung gestellt werden.
Rücktritt
Der Aussteller hat seinen Rücktritt von der Anmeldung schriftlich mitzuteilen. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 2 Wochen nach Anmeldung möglich.
Bei einem Rücktritt nach Ablauf der zweiwöchigen Frist werden folgende Stornokosten fällig:
Rechnungsstellung
Die Rechnung ist nach Zugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.