Der Vortrag befasst sich mit der Frage, ob bzw. inwieweit bei der Nutzung von Chat-GPT in Unternehmen explizit auf den Datenschutz geachtet werden muss. Es wird kurz dargestellt, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Chat-GPT gelten und wo sich hier die Risiken für Unternehmen ergeben (Datenschutzvorfall mit möglichen Bußgeldern). Zudem werden Lösungswege aufgezeigt, wie eine möglichst sichere datenschutzrechtliche Nutzung von Chat-GPT möglich ist.
Alexa Frey, Fachanwältin für Informationstechnoligerecht berät IT-Unternehmen außergerichtlich und vertritt diese auch vor Gericht. Der Schwerpunkt liegt in der Erstellung und Prüfung von IT-Projektverträgen, Softwareverträgen (SaaS-Verträge, Software-Lizenzverträge, Wartungsverträge etc.) und dem Datenschutz.